Achtung Winterreifenpflicht bei Winterlichen (Schnee, Eis, Matsch) Verhältnissen ab 01.November 2104 bis 15.April 2015. Fahrzeuge müssen auf allen Achsen Winterreifen haben. Als Winterreifen gelten Reifen die mit M+S gekennzeichnet sind und eine Mindestprofiltiefen von mehr als 4mm haben. Die Benützungsdauer eines Winterreifen sollte ca. bei 4 Jahren sein. Winterreifen (M&S) müssen nicht der im Fahrzeuggenehmigungsbescheid angegebenen KFZ-Höchstgeschwindigkeit entsprechen, mindestens jedoch für eine Geschwindigkeit von 160 km/h geeignet sein. Wenn daher Winterreifen verwendet
werden, deren Speed-Index geringer ist als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges, muss im Bereich des Lenkerplatzes die höchste Geschwindigkeit, die mit dem Reifen nicht überschritten werden darf, in Form eines Klebeschildes vollständig sichtbar, dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben sein.
Spikesreifen dürfen von 1.Oktober 2014 bis 31.Mai 2015 verwendet werden.