Ab 15. Mai - 15. Oktober dürfen keine Winterreifen verwendet werden wenn diese nicht den Geschwindigtkeits Index entsprechen die im Zulaasaungsschein eingetragen ist. Das bedeutet wenn bei ein Reifen mit der Bauarthöchstgeschwindigkeit von H (bis 210 k/mh eingetragen ist muss ein H Reifen oder höher verwendet werden. Die gilt für alle Reifen mit MS, M+S, M&S oder Schneeflocke gegeknnzeichnet sind.